§11

§11 Abs. 1 Nr. 8

Die Erlaubnis zum Ausbilden von Hunden für Dritte oder das Anleiten der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter nach §11 des Tierschutzgesetzes wurde am 29.01.2015 vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis erteilt.